top of page

Berufsrettung / Notfallrettung

ProMedic betreibt Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Karlsruhe (Stadt- und Landkreis Karlsruhe). Aber was heißt das? Notfallrettung bzw. Rettungsdienst (Rettungsdienst ist Sammelbegriff für: Notfallrettung + Krankentransport) ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Rettungsdienstgesetz. Diese Gesetze garantieren eine notfallmedizinische Versorgung im Notfall mit anschließendem Transport in eine geeignete Klinik. Die Zeit vom Eingang des Notrufes in der Integrierten Leitstelle (ILS) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes an der Einsatzstelle wird als Hilfsfrist bezeichnet. Die gesetzliche Hilfsfrist bei uns in Baden-Württemberg beträgt 10, maximal 15 Minuten. Des Weiteren wird durch das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg geregelt, dass die ILS bei Notfalleinsätzen das qualifizierte Rettungsmittel einsetzen muss, welches den kürzesten Weg zum Notfallort hat.

 

Bei Notfallrettungseinsätzen werden Patienten von einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter im Rettungswagen versorgt und befördert . Der Rettungswagen kommt bei Notfallpatienten zum Einsatz, bei denen Störungen der Vitalfunktionen vorliegen oder zu erwarten sind. Des Weiteren werden hier Patienten versorgt und befördert, die die spezielle Ausrüstung eines Rettungswagens aufgrund ihrer Verletzung oder ihres Krankheitsbildes benötigen bzw. von Rettungsfachpersonal betreut oder überwacht werden müssen. 

RTW_Neu_2019-16.jpg
Life Night-011.jpg

Wenn es der Zustand des Patienten erfordert, wird zusätzlich ein Notarzt hinzugezogen, der dann unter Mitarbeit des Rettungsfachpersonals den Notfallpatienten versorgt und bei Bedarf in die Klinik begleitet. Der Notarzt wird entweder mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder mit einem Rettungshubschrauber (RTH) zur Einsatzstelle gebracht. ProMedic betreibt, im Rahmen der vereinbarten Vorhaltung im Rettungsdienstbereich Karlsruhe, sechs Rettungswagen.

Krankentransport mit Krankenwagen (KTW)
Seit Juni 2019 setzen wir auch wieder, auf Wunsch unserer Partner, vier Krankentransportwagen (KTW), besetzt mit Rettungssanitäter/-in und Rettungshelfer-/in, im öffentlichen Rettungsdienst ein.

bottom of page