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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    • Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen, Lehrgänge und Raumbuchungen (nachfolgend: Lehrveranstaltungen) mit dem ProMedic-Bildungszentrum (nachfolgend: Veranstalter) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Sie gelten für Verbraucher, § 13 BGB und Unternehmer, § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Bestimmung wird eine Differenzierung vorgenommen.

    • Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebenden bzw. Teilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmender) sind nur dann verbindlich, wenn der Veranstalter sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

    • Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmenden ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
       

  2. Anmeldung und Teilnehmervertrag

    • Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

    • Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, Online (E-Mail-Adresse Schule@ProMedic.de) oder über die Website des Veranstalters erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

    • Der Teilnehmende erhält eine Bestätigung über den Zugang der Anmeldung bzw. eine Platzreservierung. Diese begründet das Vertragsverhältnis.

    • Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmenden so kurzfristig erfolgen, dass ein Teilnehmervertrag in Schrift- oder Textform nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Teilnehmervertrag zu der Lehrveranstaltung gegenüber dem Teilnehmer mündlich bestätigt wird.

    • Zulassung zu Prüfungen: Wenn die Lehrveranstaltung auf eine Prüfung vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmenden. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine Prüfung durch den Teilnehmenden nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag.
       

  3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

    • Der Inhalt und die Durchführung der Lehrveranstaltung richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.

    • Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie insbesondere Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen, didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern der Lehrveranstaltung bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Er behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum der angekündigten Lehrveranstaltung zu ändern.

    • Gleiches gilt auch für einen Ersatz der angekündigten Lehrkraft durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung der Lehrkraft oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund. In derartigen Fällen wird sich der Veranstalter bemühen, den Teilnehmenden rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.

    • Der Veranstalter kann die Unterrichtsform von Präsenz hinzu Live-Online-Präsenz wechseln. Insbesondere sich ändernde Rahmenbedingungen (z.B. Corona-Pandemie) und Sanierungen können einen schnellen Wechsel der Unterrichtsform notwendig machen. Der Teilnehmende wird mindestens einen Werktag vor dem Wechsel der Unterrichtsform informiert.
       

  4. Absage von Lehrveranstaltungen

    Vergütung, Zahlungsverfahren und -verzug

    Rücktritt bei Seminaren, Schulungen, Lehrgängen und Raumbuchungen

    • Der Veranstalter behält sich die Absage von Lehrveranstaltungen aus Gründen, die er trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, wie z.B. bei kurzfristigem Ausfall der Lehrkraft (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, bei behördlichen Anordnungen und Absagen von Lehrveranstaltungen, bei höherer Gewalt, Epidemien und Pandemien vor.

    • In jedem Fall ist der Veranstalter bemüht, Absagen an die in dem Teilnehmervertrag genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

    • Bei einer Absage durch den Veranstalter wird diese vorrangig versuchen, den Teilnehmende auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmende einverstanden ist. Anderenfalls erhält der Teilnehmende einen Gutschein in Höhe der entrichteten Vergütung.

    • Muss eine Lehrveranstaltung abgesagt werden und kann der Teilnehmende nicht auf eine andere von dem Veranstalten angebotene Lehrveranstaltung ausweichen und ist der Erhalt eines Gutscheins für den Teilnehmenden unzumutbar, wird die bereits bezahlte Vergütung erstattet.

    • Für Schäden, die dem Teilnehmenden durch eine Absage einer Lehrveranstaltung entstehen, kommt der Veranstalter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.
       

    • Der/die Teilnehmende hat die Vergütung/Lehrgangskosten für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Bei Lehrveranstaltungen, die mehr als ein Jahr nach Eingang der Anmeldung bei dem Veranstalter beginnen, bleibt für den Fall einer bindenden Änderung der Rahmenbedingungen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen Vergütung vorbehalten. Der Teilnehmende ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

    • Lehrveranstaltungen, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.

    • Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.

    • Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmende trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann der Veranstalter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht des Veranstalters Schadenersatz und Verzugsschaden gelte.

    • Der Teilnehmende kann bis 2 Wochen vor Beginn ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Kündigung in den zwei Wochen vor Beginn reduziert sich die Vergütung auf 50 %, bei noch späterem Rücktritt wird die volle Vergütung erhoben.

    • Bei Nichterscheinen wird die volle Vergütung berechnet

    •  Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.

    • Wird der Lehrgang vorzeitig, egal aus welchen Gründen beendet, fallen die vollen Lehrgangskosten an. Ein Nachholen der fehlenden Tage ist nur nach Absprache und freien Kapazitäten im Folge-Lehrgang möglich. Die anfallenden Kosten müssen je nach Zeitraum und Lehrgangsformat angepasst werden.

    • Für Inhouseveranstaltungen gilt ausschließlich (nur für Unternehmen)

      • Bei Inhouseveranstaltungen (exklusiv für ein Unternehmen konzipierte und organisierte Veranstaltungen) ist ein Rücktritt bis 21 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ohne Nennung von Gründen kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin sind 50 % der Vergütung und bei einem Rücktritt von 7 bis 1 Kalendertag(en) vor Veranstaltungstermin ist die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

      • Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
         

  5. Copyright und Urheberschutz / fremde Datenträger und Software

    • Die Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden.

    • Die von dem Veranstalter zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

    • Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.

    • Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

    • Es ist dem Teilnehmenden untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden, sowie eigene Software auf Datenträger dem Veranstalter zu überspielen und/oder zu installieren.
       

  6. Online-Login / Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichte

    • Für die Nutzung der Lernplattform des Veranstalters während der Vertragslaufzeit gilt

    • Der Veranstalter stellt die Voraussetzungen für einen Internetzugang, dieser dient nur zur Recherche für Lehrinhalte. Die Nutzung von folgenden Webseiten und Inhalten ist untersagt: Socialmedia, Streamingdienste, Pornographie, Rassismus u.ä.

    • Er überprüft seine Hardware nach dem vorgegebenen Prüfverfahren auf die notwendige technische Leistungsfähigkeit

    • Der Teilnehmende sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u.ä. Bedrohungen.

    • Der Teilnehmende ist verpflichtet, Nutzername und Passwort geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmende.

    • Der Teilnehmende verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmenden der Lernplattform und anderen anwendenden Personen des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen usw. Äußerungen zu verbreiten.

    • Der Teilnehmende verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zugänglich zu machen.

    • Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

    • Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.
       

  7. Ausschluss des Teilnehmenden aus besonderen Gründen

    • Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmenden von der weiterenTeilnahme an einer Lehrveranstaltung auszuschließen bzw. aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmende insbesondere gegen die Hausordnung verstößt, die Lehrveranstaltung stört oder Urheberrechtsverletzungen begeht. Er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmenden kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Vergütung. Noch ausstehende Teilzahlungen werden sofort fällig.
       

  8. Haftung

    • Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen des Veranstalters erfolgen auf eigene Gefahr.

    • Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Veranstalter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

    • Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzungen) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmenden regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    • Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Veranstalten einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
       

  9. Textformerfordernis und Schlussbestimmungen

    • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen, dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Textform sind unwirksam.

  • Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.

  • Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters soweit der Teilnehmende Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

  • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.01.2022.

 

Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

 

© 2023 ProMedic-Bildungszentrum

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