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Sondersignal

Wann fahren Rettungsdienstfahrzeuge mit Sondersignal

Blaulicht + Einsatzhorn?

Hier gibt es zwei Szenarien, bei denen dies der Fall ist.

1.

Die Rettungsleitstelle beordert dann ein Rettungsdienstfahrzeug mit Sondersignal zu einem Notfalleinsatz, wenn gesund-heitliche Schäden beim betroffenen Patienten zu erwarten sind oder sogar Lebensgefahr bestehen könnte. Oft hat die Rettungsleitstelle aber nur wenige oder so gut wie keine  Informationen und muss sozusagen auf Verdacht das entsprech-ende Team mit Sondersignal zur Einsatzstelle beordern. D. h. auf der An-fahrt zur Einsatzstelle entscheidet nicht das Team des Rettungswagens darüber, ob Sondersignale eingesetzt werden, sondern die Rettungsleitstelle. Die Rettungsleit-stelle hat hier gegenüber den Einsatz-fahrzeugen aller Organisationen ein Weisungsrecht.

2.

An der Einsatzstelle angelangt entscheidet dann das Rettungsteam wie transportiert wird. In manchen Fällen fährt man aus Zeitgründen den Patienten mit Sondersignal in die Klinik (z. B. akute nicht zu stillende Blutung, Verletzungen die dringend operativ versorgt werden müssen, zeitlich dringende Anschlusstherapien in der Klinik wie z.B. beim Schlaganfall im sog. "Zeitfenster"...).

 

Oft werden aber Notfallpatienten ohne Sondersignal aus Rücksicht auf deren psychischer Situation gefahren, wenn sich das medizinisch vertreten lässt.

Müssen die immer so einen Krach machen?

Grundsätzlich leider - JA.

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Die Straßenverkehrsordnung sieht für Rettungsdienstfahrzeuge Sonderrechte vor. Sprich im entsprechenden Einsatzfall dürfen die Vorschriften der StVO unter Beachtung der nötigen Sorgfalt außer Acht gelassen werden, um direkt und zügig zur Einsatzstelle zu kommen. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge müssen aber anzeigen, wenn Sie diese Sonderrechte in Anspruch nehmen. Sie müssen gem. §38 StVO in diesem Falle ihr Wegerecht unter Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn mit entsprechender Vorsicht durchsetzen. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind nach dem Gesetz nur dann verpflichtet den Einsatzfahrzeugen Platz zu machen, wenn diese Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet haben.

Hier sind die Teams bzw. die Fahrzeugführer oft in einem Dilemma. Auf der einen Seite will man die Mitbürger (vor allem nachts) nicht unnötig stören, auf der anderen Seite müssen sie zügig und sicher zur Einsatzstelle oder Klinik kommen. Sie müssen sich im Falle des Wegerechts gesetzeskonform verhalten, sonst blüht ihnen im Schadensfalle die Verurteilung bzw. die volle Schuld. 

Bei uns versuchen die Teams die Nachbarschaft und die Einwohner gebührend vor unnötigem Lärm zu schützen. Aber es kann systemtechnisch nicht immer gelingen. Hier sind wir alle als Bürger dieses Staates im Dilemma. Wir wollen im Falle des Falles schnelle Hilfe, aber wir wollen auch unsere Ruhe haben. Geht aber eben leider nicht immer zu vereinbaren. Hier gilt der Grundsatz Allgemeinwohl geht vor Eigenwohl.

 

Ein unschönes typisches Beispiel aus der Praxis, um das Dilemma aufzuzeigen:

Ein ProMedic-Rettungswagen hat einen Notfalleinsatzauftrag im Bereich der Karlsruher Fußgängerzone erhalten. Um die Menschen nicht zu sehr zu erschrecken fährt das ProMedic-Team dort nur mit eingeschaltetem Licht und Blaulicht (inkl. Strobo-Blau-Frontblitzer) ein. Die bummelnden Menschen schauen den Rettungswagen an, schauen teilweise das Team im Führerhaus an, machen aber keinen Platz und bewegen sich im normalen Modus weiter. Als das Team aber endlich weiter muss, schalten sie das Einsatzhorn ein, um zur Einsatzstelle zu gelangen. Dies wird von vielen umstehenden Mitbürgern mit Kopfschütteln, Vogel zeigen und Beschimpfungen quittiert.

Ist Blaulichtfahren gefährlich?

Ja, sogar sehr.

Oft sind die anderen Verkehrsteilnehmer sehr verunsichert, wenn sich ein Rettungsfahrzeug nähert.
Oft nimmt man uns einfach gar nicht wahr. Auch durch die zunehmende Verkehrsdichte und steigende Einsatzzahlen sind Unfälle mit Einsatzfahrzeugen in Deutschland an der Tagesordnung.

Im Rettungsdienstbereich Karlsruhe gab es in den vergangenen Jahren etliche Unfälle. Auch ProMedic war hier mehrmals betroffen.

Fahren die manchmal zum Spaß mit Blaulicht ?

Nein - nie.

Fahren mit Sondersignal ist für Rettungsprofis kein Spaß. Eher ein notwendiges Übel. Des Weiteren wäre ein Sondersignalmissbrauch ein Vergehen, das für den Fahrzeugführer rechtliche Nachwirkungen hätte, insbesondere arbeitsrechtliche.

 

Immer wieder hört man die Schilderungen von Mitbürgern, dass man es aber genau gesehen hat wie die zum Spaß mit Tatütata rumgefahren sind.
 

Beispielszitat: "Die sind über zwei rote Kreuzungen gefahren und haben dann wieder alles ausgeschaltet und sind normal weiter gefahren."
Ja das gibt es oft. Ein Einsatzauftrag kommt per Funk und wird kurz darauf wieder von der Leitstelle revidiert, da es einen erneuten Anruf in der Rettungsleitstelle gab oder ein anderes Fahrzeug sich mittlerweile gemeldet hat, das näher an der Einsatzstelle dran ist. So was ist übliche Praxis und kommt oft vor.
Wenn natürlich nach so einer Aktion das entsprechende Team sich erlaubt, ein Eis zu kaufen oder eine Pizza, dann kann man versuchen das zu erklären. Oft wollen die Menschen aber nur das glauben, was sie momentan zu sehen glauben oder gerne hören möchten. 

Blaulicht im Straßenverkehr - Was tun ?

Wann muss ich rechts ran fahren?

Verhalten Sie sich so, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Das heißt, Sie müssen beiseite fahren, wenn die Rettungsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und andere) ihre Sondersignalanlage (Blaulicht & Einsatzhorn) eingeschaltet haben. Sobald Sie das Einsatzhorn hören können sollten Sie sich schon einmal grob orientieren, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge heranfahren. Dabei kann es sich auch um mehrere Fahrzeuge handeln.

Bei einspurigen Straßen fahren Sie bitte an den rechten Fahrbahnrand und halten dort.
Bei zweispurigen Straßen bilden Sie bitte eine Gasse in der Mitte der Straße.
Bei dreispurigen Straßen sollen die beiden rechten Spuren nach rechts ausweichen und die linke Spur nach links.
 
Blaulicht im Gegenverkehr ?
 
Rettungsfahrzeuge sind teilweise relativ große Fahrzeuge. Deswegen ist es zum Teil nicht einfach sich mit Sonderrechten einen Weg durch die teils überfüllten Straßen zu bahnen. Erheblich einfacher ist es, wenn der Gegenverkehr dem Rettungsfahrzeug auch Platz macht. Deshalb, wenn ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal entgegenkommt, Geschwindigkeit verringern, wenn möglich rechts halten und dadurch dem Rettungsfahrzeug freie Bahn schaffen.
 
Warum fahren einige Rettungswagen langsam, obwohl das Blaulicht eingeschaltet ist?
 
Einige unserer Patienten müssen manchmal besonders schnell oder besonders schonend transportiert werden. Auch für diesen Fall werden Sonderrechte in Anspruch genommen. Der so genannte "schonende Transport" ist für Patienten erforderlich, die besonders starke Schmerzen haben, wenn das Fahrzeug anfährt, bremst, oder über einen unebenen Untergrund fährt. Man nutzt die Sonderrechte zur Absicherung des eigenen Fahrzeuges und zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Manchmal ist es nötig, den Patienten möglichst schnell in ein Krankenhaus zu transportieren, wenn z.B. eine dringende Operation nötig ist. Dann versucht man so zügig wie möglich zu fahren, ohne aber die eigene Gesundheit bzw. des Patienten und der Kollegen im Patientenraum zu gefährden. Man nutzt die Sonderrechte, um Staus, rote Ampeln oder zäh fließenden Verkehr zügiger zu passieren. Die Sondersignale werden eingesetzt, um den Transport an die besonderen Bedürfnisse des Patienten anzupassen.

 

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